Wenn ein Hund das Parkett versaut
Ein Mieter ist auch bei erlaubter Hundehaltung dazu verpflichtet, die Mietsache im Rahmen des ihm Zumutbaren vor Schäden durch sein Tier zu bewahren. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Koblenz vom 6. Mai 2014 hervor.
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