Wenn ein Fahrzeugschein samt Auto verschwindet
Ein Kraftfahrzeug-Kaskoversicherer kann sich nach dem Diebstahl eines Autos nicht auf eine Gefahrerhöhung berufen, wenn der Versicherte den Fahrzeugschein im Handschuhfach seines fahrbaren Untersatzes aufbewahrt hat. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 3. Juli 2013 hervor.
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