Von der Haftung eines Geschäftsführers
Stellt ein Finanzamt einem Geschäftsführer einer GmbH wegen von dem Unternehmen nicht abgeführter Lohnsteuer einen Haftungsbescheid zu, so kann er sich nicht darauf berufen, dass nicht er, sondern ein zweiter Geschäftsführer für Lohnsteuerfragen zuständig ist. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit einem am Montag veröffentlichten Urteil vom 10. Dezember 2013 entschieden.
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