Fahrradunfall mit schmerzhaften Folgen
Wird ein Fahrradfahrer unverschuldet in einen Unfall verwickelt und erleidet er dabei eine Kopfverletzung, die ein Fahrradhelm verhindert oder gemindert hätte, muss er sich gleichwohl nur in Ausnahmefällen ein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Helms anrechnen lassen. Das hat das Oberlandesgericht Celle mit einem gestern veröffentlichten Urteil vom 12. Februar 2014 entschieden.
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