Unfall am Geldautomaten


Posted on 23rd Januar, by admin in Recht. Kommentare deaktiviert für Unfall am Geldautomaten

Wer auf dem Weg zu seinem Arbeitsplatz an einem Geldautomaten zum Geldabheben anhält und dabei verunglückt, steht grundsätzlich nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das gilt selbst dann, wenn das Unfallopfer das Geld beruflich benötigt, so das Sozialgericht Osnabrück in einem Urteil vom 5. Dezember 2013.

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