Streit um Auto-Restwert nach Totalschaden
Der Halter eines bei einem Unfall zerstörten Fahrzeugs ist nicht dazu verpflichtet, ein Restwertangebot des Versicherers des Schädigers einzuholen, ehe er sein Fahrzeug zu dem in dem Gutachten des von ihm beauftragten Kraftfahrzeug-Sachverständigen genannten Restwert veräußert.
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