Au Backe – Rechtsstreit um Zahnzusatzversicherung
Wird bei einer Untersuchung durch einen Zahnarzt festgestellt, dass ein nicht idealer Gebisszustand vorhanden ist, ohne dass ein akuter Handlungsbedarf besteht, so tritt der Versicherungsfall einer Zahnzusatzversicherung erst ein, wenn tatsächlich eine Behandlung notwendig wird. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 27. Juni 2013 entschieden.
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