Krankenversicherung – Wenn es um Leben oder Tod geht


Posted on 7th Mai, by admin in Recht. Kommentare deaktiviert für Krankenversicherung – Wenn es um Leben oder Tod geht

Wenn die Behandlung mit einem noch nicht zugelassenen Medikament nach ärztlicher, wissenschaftlich fundierter Kenntnis eine Aussicht auf Erfolg verspricht, so müssen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die Behandlung übernehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass alle anderen Behandlungsmethoden erfolglos geblieben sind. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. April 2013 hervor (Az.: L 5 KR 102/13 B ER).





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