Krankenversicherung – Wenn es um Leben oder Tod geht
Wenn die Behandlung mit einem noch nicht zugelassenen Medikament nach ärztlicher, wissenschaftlich fundierter Kenntnis eine Aussicht auf Erfolg verspricht, so müssen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die Behandlung übernehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass alle anderen Behandlungsmethoden erfolglos geblieben sind. Das geht aus einem kürzlich veröffentlichten Beschluss des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. April 2013 hervor (Az.: L 5 KR 102/13 B ER).