Kreuzungsunfall – Rote Karte für Rechthaber
Wer bei Grün in eine verstopfte Kreuzung einfährt, ohne dem Querverkehr zuvor die Möglichkeit gegeben zu haben, diese zu räumen, ist für einen dadurch entstehenden Verkehrsunfall in der Regel überwiegend alleine verantwortlich. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 15. Oktober 2012 hervor (Az.: 1 U 66/12).
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