Wie eine Gedächtnislücke den Versicherungsschutz kosten kann
Verschweigt ein Versicherungsnehmer bei der Antragstellung Umstände, die auch aus seiner Sicht gefahrerheblich seien können, so kann der Versicherer den Vertrag mit Erfolg wegen arglistiger Täuschung anfechten. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe mit einem am Freitag veröffentlichten Urteil vom 5. Februar 2013 entschieden (Az.: 12 U 140/12).
Den kompletten Artikel des Versicherungsjournals können Sie hier lesen.