Streit um Wasserschaden
Dringt Tauwasser von einem Dach in ein Gebäude ein, so sind dadurch verursachte Schäden in der Regel nicht Gegenstand einer Elementarschaden-Versicherung. Das hat die zweite Zivilkammer des Landgerichts Dortmund mit Urteil vom 4. Juli 2012 entschieden (Az.: 2 O 452/11).
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