Streit um umgestürzten Bauzaun
Ein Bauzaun muss grundsätzlich so gesichert werden, dass er sämtlichen Witterungsbedingungen standhält. Stürzt er wegen einer Windböe auf ein Auto, so ist der für den Zaun Verantwortliche zum Schadenersatz verpflichtet. Das hat das Amtsgericht München mit einem vorgestern veröffentlichten Urteil vom 26. April 2012 entschieden (Az.: 244 C 23760/11).
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