Reiserücktritt wegen fehlender Unterlagen?
Stellt ein Reisender am Tag einer geplanten Pauschalreise fest, dass die für ihn am Flughafen hinterlegten Reiseunterlagen offenkundig unvollständig sind, so kann er von der Reise zurücktreten und Schadenersatzansprüche geltend machen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Veranstalter nicht erreichbar ist, wie das Landgericht Wuppertal mit Urteil vom 30. August 2012 entschieden hat (Az.: 9 S 294/11).
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