Wenn ein Flieger am Boden bleiben muss
Kann ein Flugzeug wegen der plötzlichen Erkrankung eines Crew-Mitgliedes nur mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden starten, so haben die Passagiere einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach den Bestimmungen der Fluggastrechte-Verordnung. Das hat das Landgericht Darmstadt mit Urteil vom 23. Mai 2012 entschieden (Az.: 7 S 250/11).
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