Wenn die Wohnung plötzlich unter Wasser steht
Die Heizkörper in einer vorübergehend leerstehenden Wohnung im Winter lediglich auf das Frostwächterniveau einzustellen, reicht als einzige Sicherungsmaßnahme nicht aus. Kommt es in so einem Fall zu einem frostbedingten Leitungswasserschaden, darf der Gebäudeversicherer seine Leistungen um 80 Prozent kürzen. Das geht aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 9. Oktober 2012 hervor (Az.: 11 U 172/11). Den kompletten Artikel des Versicherungsjournals können Sie hier lesen.