Streit um Reiserücktritt
Ein Rückfall aufgrund einer Alkoholerkrankung ist keine unerwartet schwere Erkrankung im Sinne der Bedingungen einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Das hat das Amtsgericht Mannheim mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 9. November 2011 entschieden (Az.: 10 C 322/11). Den kompletten Artikel des Versicherungsjournals können Sie hier lesen.