Vorsicht bei Dachlawinen


Posted on 7th Dezember, by admin in Recht. Kommentare deaktiviert für Vorsicht bei Dachlawinen

Wenn ein Fahrzeug unter einer schrägen Dachfläche mit Schnee drauf abgestellt wird, haftet der Gebäudeeigentümer unter Umständen nicht für Schäden am Fahrzeug. So urteilte das OLG Hamm hier





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