Vorsicht bei Dachlawinen
Wenn ein Fahrzeug unter einer schrägen Dachfläche mit Schnee drauf abgestellt wird, haftet der Gebäudeeigentümer unter Umständen nicht für Schäden am Fahrzeug. So urteilte das OLG Hamm hier
Wenn ein Fahrzeug unter einer schrägen Dachfläche mit Schnee drauf abgestellt wird, haftet der Gebäudeeigentümer unter Umständen nicht für Schäden am Fahrzeug. So urteilte das OLG Hamm hier