Die Mär von den insolvenzsicheren Riester-Verträgen
Solange noch keine staatlichen Förderzulagen geflossen sind, kann ein Insolvenzverwalter einen Riester-Rentenversicherungs-Vertrag kündigen und den ausgezahlten Betrag der Insolvenzmasse zuschlagen. Das hat das Amtsgericht München mit einem erst gestern veröffentlichten Urteil vom 12. Dezember 2011 entschieden (Az.: 273 C 8790/11).
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