Streit um Wasserschaden


Posted on 19th Februar, by admin in Recht. Kommentare deaktiviert für Streit um Wasserschaden

Dringt Tauwasser von einem Dach in ein Gebäude ein, so sind dadurch verursachte Schäden in der Regel nicht Gegenstand einer Elementarschaden-Versicherung. Das hat die zweite Zivilkammer des Landgerichts Dortmund mit Urteil vom 4. Juli 2012 entschieden (Az.: 2 O 452/11).

Den kompletten Artikel des Versicherungsjournals können Sie hier lesen.





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