Wenn der Keller plötzlich unter Wasser steht


Posted on 18th Dezember, by admin in Recht. Kommentare deaktiviert für Wenn der Keller plötzlich unter Wasser steht

Stellt ein Grundstückseigentümer seinem Nachbarn vorübergehend einen Außenwasseranschluss zur Verfügung, so ist der Nachbar grundsätzlich für Schäden verantwortlich, die durch Leitungswasser aus diesem Anschluss entstehen. Das hat das Schleswigs-Holsteinische Oberlandesgericht mit Urteil vom 6. Dezember 2012 entschieden (Az.: 16 U 64/12). Zu vollständigen Artikel des Versicherungsjournals geht`s hier.





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